Kosmetische Mittel müssen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gesetzliche Anforderungen erfüllen u.a. die EG-Kosmetikverordnung 1223/2009. Wir unterstützen Sie nach Ihrer individuellen Aufgabenstellung, bei Bedarf zusammen mit unseren Kooperationspartnern, in folgenden Bereichen:
- Aufbau und Führen der Produktinformationsdatei (PID)
 - Erstellen des Sicherheitsberichtes
 - Notifizierung Ihrer Produkte (CPNP)
 - Überprüfung der Kennzeichnung
 - Erstellen von Sicherheitsdatenblätter (MSDS) gemäß CLP Verordnung 1272/2008 und REACH Verordnung 1907/2006
 - Wirknachweise, Analytik und Mikrobiologie
 - Umsetzung länderspezifischer Regularien in Nicht-EU Ländern
 - Ausarbeitung von Lohnherstellungsverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen
 
Veröffentlichung der geprüften Produkte
Produkte, mit der Berechtigung unser Qualitätslabel zu tragen, sind in dieser Liste aufgeführt.