Kosmetische Mittel müssen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gesetzliche Anforderungen erfüllen u.a. die EG-Kosmetikverordnung 1223/2009. Wir unterstützen Sie nach Ihrer individuellen Aufgabenstellung, bei Bedarf zusammen mit unseren Kooperationspartnern, in folgenden Bereichen:
- Aufbau und Führen der Produktinformationsdatei (PID)
- Erstellen des Sicherheitsberichtes
- Notifizierung Ihrer Produkte (CPNP)
- Überprüfung der Kennzeichnung
- Erstellen von Sicherheitsdatenblätter (MSDS) gemäß CLP Verordnung 1272/2008 und REACH Verordnung 1907/2006
- Wirknachweise, Analytik und Mikrobiologie
- Umsetzung länderspezifischer Regularien in Nicht-EU Ländern
- Ausarbeitung von Lohnherstellungsverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen
Veröffentlichung der geprüften Produkte
Produkte, mit der Berechtigung unser Qualitätslabel zu tragen, sind in dieser Liste aufgeführt.