Qualität und Sicherheit kosmetischer Mittel
Es ist gerade heute, in Zeiten der Globalisierung, unausweichlich, die Verbraucher zu informieren, welchen Anspruch Kosmetikhersteller an die
Qualität ihrer Produkten stellen. Dies schafft Transparenz und Vertrauen gegenüber des mannigfaltigen Angebotes an kosmetischen Mitteln. Wir
beraten seit nahezu 20 Jahren Unternehmen der kosmetischen Industrie. Kunden weltweit vertrauen unsere hohen Anforderungen, die wir bei unserer
täglichen Arbeit rund um die Sicherheit und Qualität kosmetischer Mittel an den Tag legen.
Durch diese strenge und neutrale Vorgehensweise bieten wir unseren Kunden an unsere Qualitätslabel zu nutzen. Bei der nachfolgenden Vorstellung
der einzelnen Qualitätslabel möchten wir aufzeigen, welchen Maßnahmen erforderlich sind, um das Label führen zu dürfen.
Der Gesetzgeber schreibt innerhalb der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 vor, welche Maßnahmen durchzuführen sind, um die Sicherheit des kosmetischen
Mittels zu gewährleisten und die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen. Wie jedes Gesetz, Verordnung oder Richtlinien kann man unterschiedliche
Gewichtungen der einzelnen Forderungen vornehmen. Für uns und für unsere Kunden ist es selbstverständlich, dass wir eine strenge Auslegung bei der
Bewertung der Sicherheit vornehmen.
Neben der Erstellung des sog. Sicherheitsberichtes durch uns bzw. unsere Kooperationspartner, können selbstverständlich auch von Kunden
eingereichte Sicherheitsberichte nach unseren hohen Anforderungen überprüft werden. Da neben der Erstellung des Sicherheitsberichtes auch die
Herstellung des kosmetischen Mittels gesetzlich geregelt ist (siehe Qualitätslabel "Kosmetik-GMP ISO 22716) fordern wir hier eine Überprüfung
der Herstellungsqualität durch unser Unternehmen. Nur durch diese Kombination "Sicherheitsbericht und sichere Herstellung" steht für uns die Qualität außer Frage.
Labelvergabe
Die Labelvergabe ist an folgende Grundvoraussetzungen geknüpft, die von uns streng und neutral überprüft werden:
- Erstellen des Sicherheitsberichtes gemäß EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 durch uns oder unsere Kooperationspartner
- alternativ: Überprüfung uns zur Verfügung gestellter Sicherheitsberichte nach unseren strengen Kriterien.
- Auditierung der Herstellung nach unseren Kriterien zur Nutzung des Qualitätslabel "Kosmetik-GMP ISO 22716"
- Das Unternehmen ist verpflichtet, uns jegliche Veränderungen an der Produktbezeichnung, Rezeptur, Auslobungen und an den Inhaltstoffen anzuzeigen.
- Zustimmung von unangemeldeten Kontrollen durch uns.
Nutzungsvertrag
Zwischen uns und dem Labelnutzer wird ein Vertrag abgeschlossen, der die o.a. Punkte detailliert regelt. Darin sind auch Sanktionen geregelt,
was bei einem eventuellen Verstoß unternommen wird.
Hier kann bspw. eine weitere Labelnutzung untersagt werden.
Veröffentlichung der geprüften Unternehmen/Produkte
Unternehmen, mit der Berechtigung unser Qualitätslabel zu tragen, sind in einer Liste aufgeführt.
Diese finden Sie hier.