Sicherheit | Recht | Analytik | Zertifizierung
Kosmetische Mittel müssen vor Inverkehrbringen die Anforderungen der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 erfüllen. Wir unterstützen
Sie nach Ihrer individuellen Aufgabenstellung in folgenden Bereichen:
- Aufbau und Führen der Produktinformationsdatei (PID)
- Erstellen des Sicherheitsberichtes
- Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
- Wirknachweise, Analytik und Mikrobiologie
- Länderspezifische Regularien (EU/Nicht-EU Länder)
- Ausarbeitung von Lohnherstellungsverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Naturkosmetik- und Rohstoffzertifizierung nach den
NaTrue-Kriterien
