Sicherheit | Recht | Analytik | Zertifizierung
 

Kosmetische Mittel müssen vor Inverkehrbringen die Anforderungen der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 erfüllen. Wir unterstützen Sie nach Ihrer individuellen Aufgabenstellung in folgenden Bereichen:

  • Aufbau und Führen der Produktinformationsdatei (PID)
  • Erstellen des Sicherheitsberichtes
  • Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
  • Wirknachweise, Analytik und Mikrobiologie
  • Länderspezifische Regularien (EU/Nicht-EU Länder)
  • Ausarbeitung von Lohnherstellungsverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen
  • Naturkosmetik- und Rohstoffzertifizierung nach den
    NaTrue-Kriterien

Natrue


Aktuelles

Xing

Fragen stellen, diskutieren, kommentieren, Aktuelles erfahren in unseren Gruppen Kosmetik-GMP und
EG-Kosmetik- verordnung

 

Cosmetic Business 2011

Cosmetic Business 2011 in München war für uns und unseren Kooperationspartner LMC Service ein voller Erfolg. Weitere Info finden Sie auf

 

Reaktorunfall in Japan

Position zur Frage der Auswirkung auf kosmetische Mittel. Aktuelle Information des IKW e.v. Frankfurt a.M..

 

Pfeiffer Consulting, LLC -U.S.A

übernimmt ab 1.1.2011 einen Teil unserer Auslandsaktivitäten.
Schwerpunktthema ist u.a. die Verkehrsfähigkeits-
prüfungen für die Vermarktung von kosmetischen Produkten in der EU bzw. in den U.S.A. Mehr Informationen? Fragen Sie hier.